Bei Brandereignissen wird in den meisten Fällen der entstehende Brand mit Wasser und diversen Löschmitteln bekämpft. Dabei können mitunter gefährliche Abfallprodukte entstehen, besonders wenn das Feuer gefährliche Lagergüter erfasst. Um diese entstehenden Stoffe daran zu hindern, in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich zu gelangen, müssen Unternehmen entsprechende Maßnahmen treffen.
Bis vor Kurzem regelte dies noch die sog. Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie, kurz LöRüRL. Diese Richtlinie wurde 2019 aber ausser Kraft gesetzt und von der neuen überarbeiteten AwSV abgelöst. Leider wurde diese neue Version der AwSV bis dato noch nicht veröffentlicht.
Ob Ihr Unternehmen eine entsprechende Löschwasserrückhaltung benötigt oder in welcher Ausführung dies notwendig ist, begutachten und besprechen wir mit Ihnen. Ggfls. können organisatorische Maßnahmen ausreichen.