Allgemeines
Schmutzwasser aus gewerblichen oder industriellen Betrieben, welches direkt abscheidbare Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs aufweist, muss durch eine Fettabscheideranlage vorbehandelt werden, bevor es eingeleitet werden darf. Die Auslegung und Bemessung einer Fettabscheideranlage richtet sich nach der DIN EN 1825 Teil 1 und 2 und DIN 4040-100.
Generalinspektion
Um einen reibungslosen und sicheren Betrieb der Abscheideranlagen zu gewährleisten, sind diese Anlagen VOR Inbetriebnahme und dann regelmäßig alle 5 Jahre einer sogenannten Generalinspektion durch einen Fachkundigen zu unterziehen. Diese prüft, ob der Abscheider dicht ist und alle Komponenten funktionstüchtig sind. In Wasserschutzgebieten kann diese Frist auf 2,5 Jahre verkürzt werden.
Sollten bauliche Änderungen an der Anlage durchgeführt werden (z.B. wurde eine neue Warnanlage installiert), dann ist eine erneute Generalinspektion bzw. Dichtheitsprüfung notwendig.
Der Betreiber einer Abscheideranlage hat sich VOR der Generalinspektion davon zu überzeugen, dass der Fachkundige alle erforderlichen Qualifikationen zur ordnungsgemäßen Durchführung besitzt. Es hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist einen unabhängigen Fachkundigen auszuwählen. Dieser ist nicht weisungsgebunden oder steht in anderer Abhängigkeit, die das Ergebnis einer Generalinspektion beeinflussen könnte. Wer saniert und/ oder herstellt darf nicht prüfen - "Das ist unsere persönliche Meinung und ist derzeit noch nicht rechtskräftig schriftlich festgelegt!". Die Vergangenheit und unsere Erfahrung bestätigen allerdings diesen Grundsatz und spart unseren Kunden bares Geld.
Für die Durchführung der Generalinspektion muss die Abscheideranlage vollständig entleert UND gründlich gereinigt worden sein, andernfalls können viele Mängel nicht festgestellt werden. Der gesamte Umfang der Generalinspektion und welche Informationen im entsprechenden Prüfbericht zu stehen haben, regelt die DIN 4040-100:2016-12. Unsere Generalinspektionen und Prüfberichte entsprechen immer den aktuellen Forderungen und Vorschriften.
Bei oberirdisch aufgestellten Fettabscheideranlagen genügt gemäß DIN 4040-100:2016-12 eine einfache Inaugenscheinnahme des Behälters. Eine Entleerung und Dichtheitsprüfung ist hier NICHT notwendig!
WICHTIG: Oberirdisch aufgestellte Anlagen benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung und MÜSSEN für den Festeinbau vorgesehen sein! Es gibt mobile Fettabscheideranlagen die NUR für MOBILE Küchensysteme verwendet werden dürfen, nicht aber für die Festinstallation einer Gastronomieküche geeignet sind!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, wir helfen Ihnen weiter.