Durch die Energiewende entstanden in Deutschland in den letzten Jahren sehr viele Biogasanlagen. Biogasanlagen sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz. Die Anforderungen an die Anlagen sind im WHG, Bayerischen Wassergesetz (BayWG), der Anlagenverordnung (VAwS) und im Biogashandbuch Bayern -Materialienband Stand 2012 geregelt. Biogasanlagen unterliegen der Prüfpflicht durch einen Sachverständigen nach § 18 VAwS. Prüfpflichtige Anlagen und Anlagenteile, die einer Ausnahme nach § 7 Abs.2 VAwS bedürfen, sind vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre durch Sachverständige nach § 18 VAwS überprüfen zu lassen. Nicht prüfpflichtige Nebenanlagen sind aber in die visuelle Prüfung mit einzubeziehen.
Prüfpflichten für Biogasanlagen (durch Sachverständigen nach § 18 VAwS)
- vor der Inbetriebnahme
- nach einer wesentlichen Änderung
- wiederkehrend alle 5 Jahre
Vor der Inbetriebnahme einer Biogasanlage sind die Behälter und alle Anlagenteile (Sammeleinrichtungen) bei offener Baugrube auf ihre Dichtheit zu prüfen. Die Prüfung sowie die ordnungsgemäße Ausführung der Sicherheitseinrichtungen sind von der bauausführenden Fachfirma zu protokollieren. Die sachverständige Person nach § 18 VAwS, die den Bau der Biogasanlage überwacht und betreut, ist über den Fortgang der Arbeiten zu informieren.
Behälterprüfung
Die Prüfung hat bei offener Baugrube bzw. bei nicht verfüllten Behälter zu erfolgen. Der Behälter wird mit mindestens 50 cm Wasser befüllt. Dabei soll besonders die Verbindungsstelle von Behälterboden und Wandsegmenten überprüft werden. Über einen Beobachtungszeitraum von mindestens 48 Stunden darf kein sichtbarer Wasseraustritt, bleibende Durchfeuchtung und kein messbares Absinken des Wasserspiegels (außer durch Verdunstung) auftreten. Die Prüfung hat durch die ausführende Fachfirma oder durch einen unabhängigen Dritten zu erfolgen. Die Prüfprotokolle sind dem betreuenden Sachverständiger vor der Inbetriebnahme der Biogasanlage zu übergeben. Empfohlen wird allerdings eine Wasserstandsprüfung mit einer Komplettfüllung des Behälters, um alle Fehler im Beton und Undichtigkeiten lokalisieren zu können. Durch eine derartige Wasserstandsprüfung können frühzeitig Mängel im Beton und etwaige Undichtigkeiten festgestellt und kostengünstig repariert/ saniert werden.
Prüfung der Sammeleinrichtungen
Um die Dichtheit der Rohrleitungen nach Verfüllung des Rohrgrabens festzustellen, ist eine Druckprüfung durchzuführen. Die Druckprüfung für Freispiegelleitungen ist mit Wasser (0,5 bar Überdruck) oder Luft (gemäß DIN EN 1610) in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 139 durchzuführen. Die Druckprüfung für Druckleitungen ist nach DIN EN 805 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DVGW-W 400-2 auszuführen.
Vorgruben, Pumpstationen, offene Kanäle und Gerinne sind durch Wasserstandsmessungen zu prüfen.
ABER: Es wurden oft keine Prüfungen durchgeführt!
Doch was ist, wenn während der Bauphase und vor der Inbetriebnahme der Biogasanlage keinerlei Dichtheitsprüfungen druchgeführt wurden?
Die behördlichen Forderungen gingen bereits soweit, das betroffene Biogasanlagen heruntergefahren, entleert, gereinigt, besichtigt, mit Wasser befüllt und anschliessend geprüft werden sollten. Dies hätte sehr lange Stillstandszeiten, entgangener Gewinn und beträchtliche Entleerungs- und Prüfkosten zur Folge.
Deswegen haben wir in Verbindung mit der FH Hof und dem LfU in Augsburg und den verantwortlichen Sachverständigern ein Prüfverfahren entwickelt, mit dem wir die Behälter von Biogasanlagen (Fermenter, Nachgärer) im Betriebszustand mit Biomasse prüfen können. Alle Dichtheitsprüfungen der bisher geprüften Anlagen wurden von den verantwortlichen Stellen akzeptiert.
Ihre Vorteile:
- kein Abschalten der Biogasanlage
- keine Entleerung der Behälter
- keine Befüllung der Behälter mit ca. 1.500 - 3.000 m³ Wasser
- kein Ausfall der Anlage für Wochen
- günstiges Prüfverfahren
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder unterstützen Sie bei Fragen und Problemen.